Haftpflicht für Mensch und Tier.

Schadenersatz
BGB § 823
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Hundehalter haften für Ihren Vierbeiner!
Benötigen man eine extra Haftpflicht für Katzen?
Nein, Katzen sind immer in der privaten Haftpflicht der Besitzer mitversichert.

Die private Haftpflicht.

Diese Mindest -  Absicherung sollte jeder Haushalt haben.

 

Zusätzliche Einschlussmöglichkeiten:

 

- Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung (zum Beispiel für Lehrer im öffentlichen Dienst, Beamte, Soldaten, Richter oder Polizisten)

- Schutz bei Strafverfahren (StrafrechtPlus)

- Hunde und Pferde

- Betankungsschäden

- Be - und Entladeschäden an fremden KFZ

- Verlust fremder Schlüssel

- Haftpflicht für Segelboote bis 15qm Segelfläche (bis 30qm auf Anfrage)

 

Die private Haftpflichtet leistet an den Geschädigten immer nur Ersatz in Höhe des Zeitwertes, des beschädigten Gegenstandes.

Mit der Haftpflichtkasse kann hier aber auch eine Neuwertentschädigung vereinbart werden.

 

Die meisten Schäden, enstehen Erfahrungsgemäß im Bereich "geliehene und gemietete Sachen". Diese sind ab Tarif "einfach besser" abgedeckt.

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Wir empfehlen Tarifstufe 2
Haftpflichtkasse Tarif _einfach besser_
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Online Angebot und Antrag Hund Pferd Pony
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Gefährdungshaftung durch Tierhaltung
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